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4.6.2018 / Aktuell Zulassung von BA 725 und BA 915 wird durch COC deutlich Vereinfacht
Normalerweise erwirken wir für die Zulassung unserer Maschinen eine Einzelgenehmigung, d. h. bei uns im Hause wird die Maschine durch den TÜV-Prüfer abgenommen. Dieser erstellt ein Gutachten, womit die Maschine dann beim Straßenverkehrsamt zugelassen Arden kann. Wird die Maschine ins Ausland verkauft, kann es sein, dass in dem jeweiligen Land eine erneute Prüfung erfolgen muss. Manche Länder akzeptieren aber auch das Gutachten aus Deutschland.
Jetzt, nachdem wir die COC erhalten haben, können wir die COC-Papiere direkt bei uns im Haus erstellen, d. h es ist kein separates Gutachten durch den TÜV mehr nötig. In den COC Papieren wird bestätigt, dass nach den Bestimmungen gebaut wurde und in einer Liste Arden die Daten des Fahrzeugs aufgeführt. Mit den COC-Papieren können wir dann direkt zur Zulassungsstelle gehen und benötigen keine weitere Prüfung. Auch im Ausland ist keine weitere Prüfung mehr notwendig, denn die COC gilt europaweit, d. h. wenn eine COC vorhanden ist, ermöglicht sie jedem Mitgliedstaat der EU die Zulassung. Damit wird das Zulassungsverfahren deutlich vereinfacht.
© 2015 Karlow Karlshof a.s.
Professionele Maschinen für Biomasseaufbereitung